Teilnahmeberechtigt sind lt. Gesetz:
Burger der Europaischen Union, Spataussiedler, deutschen Staatsangehorige, Auslander die einen Aufenthaltstitel vor oder nach dem 1. Januar 2005 erhalten haben, langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatenauslander sowie langjahrig:-D *geduldeten Auslander.
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