Ну всё Алексей.. Я получил из Ландсхута ответ, который разбивает Вас в пух и прах.. Всё в точности, как я сказал!!! Я забираю свои ихвинения назад, т.к. никого в заблуждение не вводил, а дал квалифицированую информацию в отличии от некоторых...
ЧИТАЙТЕ, АЛЕКСЕЙ, ЧИТАЙТЕ!!!
Sehr geehrter Herr Borodulin,
zu Ihrer Anfrage vom 18.06.2011mochte ich folgendes mitteilen:
Fur die Abgabe einerVerpflichtungserklarung gem. § 68 Aufenthaltsgesetz *ist die jeweils zustandige AuslanderbehordeIhres Wohnortes zustandig. Wenn Sie im Stadtgebiet Landshut wohnen liegt dieZustandigkeit bei hiesiger Auslanderbehorde.
Die Aufgabe der Auslanderbehordebei einer Verpflichtungserklarung ist, die finanzielle Leistungsfahigkeit desGastgebers bzw. des Unterzeichners zu prufen.
Hierfur sind bei derAuslanderbehorde folgende Unterlagen vorzulegen:
* * *
Reispass oder Personalausweis Mietvertrag der Wohnung bei Eigenheim (Kaufvertrag oder Haus- und * * Grundsteuerbescheid) *Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate falls * * verheiratet auch vom Ehepartner *bei selbststandiger Erwerbstatigkeit * * Einkommenssteuerbescheid oder Bescheinigung eines Steuerberaters zur * * Gewinnermittlung.
Wie Ihrem Schreiben zu entnehmenist, sind Sie derzeit arbeitsuchend und konnen somit keinen aktuellenEinkommensnachweis erbringen. Sie konnen jedoch bei der Auslanderbehorde eineVerpflichtungserklarung fur Ihre Tante ausfullen, die finanzielleLeistungsfahigkeit kann allerdings nicht bestatigt werden. Die Auslanderbehordekann bei der Verpflichtungserklarung einen Vermerk anbringen, aus demhervorgeht, dass von der Antragstellerin (Ihre Tante) der deutschen BotschaftUnterlagen uber die eigenen wirtschaftlichen und finanziellen Verhaltnisse vorgelegt werden.
Fur die Bearbeitung durch dieAuslanderbehorde wird eine Gebuhr von 25 Euro erhoben.
Fur etwaige Ruckfragen stehen wirgerne zur Verfugung.
Mit freundlichen Gru?en
Marianne Heglmeier
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