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Старый 28.11.2010, 05:32
Аватар для ALEKSO
ALEKSO ALEKSO вне форума
 
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Alle diese Umstande weisen darauf hin, dass die in dieser Strafverfolgungssache herangezogenen Personen ohne ausreichende Grunde verhaftet und anhand von Angaben, die kein Vertrauen erwecken, verurteilt wurden. Der Umstand, dass wahrend der Massenrepressalien 1937-1938 durch den Slawgoroder NKVD-Einsatzsektor unbegrundete Verhaftungen von Deutschen, die in den Rayons der Kulunda-Steppe wohnten, durchgefuhrt wurden, bestatigten ausreichend die Untersuchungsunterlagen in der Ermittlungsakte der ehemaligen Mitarbeiter der NKVD-Organe, Zilkov, Baranov, Sergienko, Efrosinin und andere. Sie alle haben bestatigt, dass die Strafverfolgungsakten der verhafteten Deutschen gefalscht wurden. Auf diese Weise erzeugte man erdachte antisowjetische Organisationen.
Daruber, dass die Verhafteten nicht verhort und die Protokolle des Verhors in ihrer Abwesenheit geschrieben wurden, sieht man aus der Analyse der Unterlagen bezuglich dieser Strafverfolgungssachen. So hatte der die Untersuchung Durchfuhrende, Pazikov, am 26.3.1938 an einem Tag funf Beschuldigte verhort, die ihre Schuld zugaben. Am gleichen Tag fuhrte er noch eine Gegenuberstellung durch. Die ganze Untersuchung in dieser derart gro?en Gruppenstrafverfolgungssache mit einer schweren Staatsanklage wurde von ihm innerhalb von funf Tagen erledigt, was eigentlich unmoglich ist. Die Wahrheit der Aussagen obengenannter ehemaliger NKVD-Mitarbeiter haben auch die Uberprufungsunterlagen in dieser Strafverfolgungssache bestatigt. So wurde einem Teil der Verurteilten zur Last gelegt, dass sie die Saat und die Ernte in der Kolchose verzogerten; dem anderen Teil wurden Viehverluste, dem dritten Teil ein Traktorenschaden vorgeworfen.
Die bei der Uberprufung vernommenen Zeugen Kelbach, Martin, Eigenseer, Lengle und Leier bestatigten die den Verurteilten zu Last gelegte Schuld in schadlicher Diversionstatigkeit nicht und charakterisierten die Angeklagten positiv. Die Zeugen Kelbach, Eigenseer und Leier wurden 1938 in dieser Strafverfolgungssache vernommen und haben in Bezug auf die Angeklagten beschuldigende Aussagen gemacht. Bei der Neuvernehmung im Jahre 1958 jedoch haben die gleichen Zeugen erklart, dass sie derartige Aussagen im Jahre 1938 nicht machten, sondern nur die vom Untersuchungsrichter vorab verfassten Protokolle der Vernehmung unterschrieben haben. Der Inhalt der Protokolle war ihnen nicht bekannt. Sie wurden durch Anwendung von Kraft und Drohungen seitens des Untersuchungsrichters gezwungen, zu unterschreiben.
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