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Старый 28.11.2010, 05:31
Аватар для ALEKSO
ALEKSO ALEKSO вне форума
 
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1958 wandte sich der Sohn des Erschossenen P. Peter an die Machtorgane, das Gerichtsverfahren seines Vaters zu uberprufen. Im Laufe der Uberprufung wurden die Ermittlungsakten von allen 14 Personen gepruft. Unterlagen, die auf ihre Zugehorigkeit zu einer konterrevolutionaren Gruppe vor der Verhaftung hingewiesen hatten, waren in der Akte nicht vorhanden. Derartiges wurde auch zum Zeitpunkt der Uberprufung der Strafverfolgungssache nicht festgestellt. Aus den Aussagen der Verhafteten folgte, dass die konterrevolutionare Gruppe, derer Zugehorigkeit man die angeklagten Personen in dieser Strafverfolgungssache beschuldigte, wurde im Zeitraum von Januar bis Marz 1937 gegrundet. Als deren Organisator wurde der Angeklagte J. Wilhelm erklart. Laut der Anklageschrift wurde Wilhelm an die konterrevolutionare Arbeit Ende Dezember 1936 von F. Zeiser herangezogen.
Die Uberprufung zeigte, dass Zeiser 1938 in einer anderen Strafverfolgungssache verhaftet und verurteilt wurde. Beim Verhor am 15. Marz 1938 sagte er aus, dass Wilhelm zur konterrevolutionaren Tatigkeit herangezogen wurde. Wilhelm wurde jedoch am 13.3.1938 verhaftet, folglich, haben die Untersuchungsorgane zum Tage seiner Verhaftung keine Aussagen uber dessen Mitwirkung in der konterrevolutionaren Organisation gehabt. Wilhelm selbst wurde am 23.3.1938 verhort, als alle in dieser Strafverfolgungssache herangezogenen Personen schon verhaftet waren. Somit gab es keine Angaben uber deren Mitwirkung in der konterrevolutionaren Organisation vor dem Verhor von Wilhelm.
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