Viktor Bruhl zitiert aus dem Protokoll der Vernehmung von P. Peter vom 23.3.1938: „In der Kolchose hatten wir ein Haus, einen Getreidespeicher, 8 Pferde, 6 Kuhe, 40 Schafe, 5 Schweine, eine Getreidemahmaschine, eine Grasmahmaschine. Gesat wurde auf einer Flache von bis zu 43 Desjatinen. Stets wurden ein Knecht, 2 Saisontagelohner und 10 Gelegenheitsarbeiter beschaftigt. Ich nahm an der Emigrationsbewegung 1929 aktiv teil. Im Jahre 1930 agitierte ich gegen Durchfuhrung von Saatarbeiten und sate selbst nicht. 1930 wurde meine Bauernwirtschaft fur die boswillige Nichterfullung der Staatsverpflichtungen ruiniert – ausverkauft fur die Ausbeutung der Knechte. Mir wurde das Wahlrecht aberkannt“.
Aus dem Protokoll der Vernehmung von R. Koop: „In der Kolchose hatten wir ein Haus, einen Getreidespeicher, 5 Arbeitspferde, 6 Kuhe, 40 Schafe, eine Getreidemahmaschine, eine Dreschmaschine und anderes landwirtschaftliches Inventar. Gesat wurde auf einer Flache von bis zu 30 Desjatinen. Wir beschaftigten einen standigen Knecht und 2 Saisontagelohner. Dem Vater wurde das Wahlrecht aberkannt, mir nicht, weil ich *mich 1928 vom Vater getrennt habe. Ich fuhrte antisowjetische Gesprache“.
Aus dem Strafurteil, der von NKVD-Beamte Zilkov in Bezug auf R. Koop bestatigt wurde: „War Mitglied einer konterrevolutionaren faschistischen aufstandischen Gruppe, deren gesetztes Ziel war, mittels konterrevolutionarer Agitation, Diversionen und Schadigung in der Landwirtschaft, die Kolchosen zu zerrutten und durch einen bewaffneten Aufstand die Sowjetmacht zu sturzen“.
Der UNKVD-Leiter fur die Region Altai, Popov, bestatigte dieses Strafurteil. Absolut dergleichen Text bis zum Komma des Strafurteils wurde in Bezug auf die anderen 13 Personen bestatigt. Sie alle wurden vom 13. Marz bis Oktober 1938 im Slavgorder Gefangnis gehalten. Aber deren Schicksal wurde in Barnaul in deren Abwesenheit entschieden. So wie das Untersuchungsverfahren willkurlich war, war auch das Gericht willkurlich, obwohl man dies nicht als Gericht bezeichnen konnte. Die Strafurteile wurden von au?ergerichtlichen Organen, den Trojkas, gefallt. Diese vertikal strukturierten Organe waren im ganzen Land vorhanden. In diesem konkreten Fall hat sich die Trojka zusammengesetzt aus: dem Sekretar des Regionskomitees der VKP(B) der Altairegion, dem Leiter des Regions-UNKVD und dem Regionsstaatsanwalt der Altaigerion.
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