Der Strafanfang * Doch der Vorstand derLandsmannschaft lie? nicht locker. Klemens Veit,Vorstandsmitglied, stellte gegen die genannten Redakteure in derStaatsanwaltschaft beim Landgericht Hamburg einen Strafantrag, in demer die strafrechtliche Verfolgung von Friedmann und Rosenberg„aus allen rechtlichen Grunden“ beantragte.3
* * *In diesemStrafantrag hei?t es unter anderem: „ ... die genanntenVertreter des Schweinejournalismus beschuldigen Menschen derBeteiligung an Naziverbrechen, die nie
3 Strafanzeige von Klemens Veit an die Staatsanwaltschaft beim Landgericht Hamburg vom 2. Februar 2009. Archiv des Verfassers.
Kontakt zu Nazishatten und die bereits selbst weit hinter dem Uralversklavt waren, als die deutsche Wehrmacht uberhaupt erst in dieSowjetunion einfiel. Und selbst wenn der eine oder andereWolgadeutsche den Bolschewisten entkommen sein sollte und dann in diedeutsche Wehrmacht rekrutiert worden ware, konnte er weder mit derreichsdeutschen Geschichte und schon gar nicht mit der Nazi-Ideologiein Verbindung gebracht werden, von der er dann allenfalls selbstuberrumpelt worden ware. Und keinesfalls kann auch eineEinzel-Kollaboration so dargestellt werden, als seien dieWolgadeutschen als Volksgruppe Kollaborateure gewesen.“1
* Und noch einen Auszugaus dieser Strafanzeige mochte ich hier unbedingt anfuhren,namlich: „ (...) ‚Nazi-Ungeist’ ist auch die Ubernahme vonNazi-Gebaren durch diejenigen, die sich vielleicht nicht alsNazi-Nachfolger sehen. Jedenfalls entspricht die Verunglimpfung,Herabwurdigung oder eine Vernichtungspropaganda gegen unschuldigeMinderheiten eben genau diesem Ungeist. Und die hier schuldigen„Spiegel“-Redakteure konnen sich gerieren, wie sie wollen: Mitihrer niedertrachtigen Beschuldigung einer vollig unschuldigenVolksgruppe, die zudem Opfer eines Volkermordes war, offenbaren sieeben diesen Ungeist, der der sittlichen Verkommenheit derNazi-Barbaren entspricht. Mit einer Instinkt- und Schamlosigkeit, mitLeichtsinn und Verantwortungslosigkeit sowie Gleichgultigkeitgegenuber den Menschen dieser Volksgruppe machen sie dieseVerfolgungsopfer evident wahrheitswidrig zu Tatern.“2
* Die StaatsanwaltschaftHamburg reagierte auf die Strafanzeige von K. Veit wie folgt: „Die Behauptung, dass auch Wolgadeutsche zu den ‚Trawniki’ gehorten,ist kein Angriff auf die Menschenwurde der Wolgadeutschen. Diebetreffende Bevolkerungsgruppe wird schon nicht in ihrer Gesamtheitangegriffen. Vielmehr wird lediglich behauptet, dass einige Personenaus dieser Bevolkerungsgruppe sich – freiwillig oder unfreiwillig– den deutschen Truppen als Hilfswillige zur Verfugung gestellthatten. Dies ist nicht als Angriff auf die Ehre der betroffenenBevolkerungsgruppe anzusehen.“3
1 VEIT, K., ebenda.
2 VEIT, K., ebenda.
3 Schreiben *der Staatsanwaltschaft Hamburg vom 23.03.2009. Archiv des Verfassers.
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