Федеральное правительство приняло решение облегчить воссоединение семей поздних переселенцев
Bundesregierung beschlie?t Hartefallregelung im Bundesvertriebenengesetz
Die Bundesregierung hat heute den vom Bundesminister des Innern vorgelegten Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Anderung des Bundesvertriebenengesetzes beschlossen.
Mit dem Gesetz wird eine Hartefallregelung im Bundesvertriebenengesetz geschaffen, um unvertretbare Familientrennungen bei Spataussiedlern zu vermeiden.
In der Vergangenheit hatte die Aussiedlung nach Deutschland fur Spataussiedler wiederholt zu Fallen einer Trennung von zuruckbleibenden Familienangehorigen gefuhrt, wenn sich diese zunachst entschieden, im Aussiedlungsgebiet zu verbleiben. Es fehlte im Bundesvertriebenenrecht bisher eine Regelung, die es dem Ehegatten oder Abkommling eines Spataussiedlers ermoglichte, bei Vorliegen eines Hartefalles auch nachtraglich ins Bundesgebiet auszusiedeln.
Nach der Neuregelung im Bundesvertriebenengesetz ist es kunftig im Hartefall moglich, den Ehegatten oder Abkommling in den Aufnahmebescheid eines Spataussiedlers nachtraglich einzubeziehen. Dies gilt in Fallen, in denen der Spataussiedler bereits in Deutschland seinen standigen Aufenthalt hat und der bisher im Aussiedlungsgebiet verbliebene Ehegatte oder Abkommling die sonstigen Aufnahmevoraussetzungen nach dem Bundesvertriebenenrecht erfullt.
Hierzu erklart der Beauftragte der Bundesregierung fur Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten und Parlamentarische Staatssekretar Dr. Christoph Bergner:
"Mit der Neuregelung wird im Vertriebenenrecht eine Moglichkeit geschaffen, einzelne Hartefalle bei der Aufnahme von Spataussiedlern zu losen, die teilweise dramatische Familientrennungen zur Folge hatten. Auch wenn die Zahl der Betroffenen vergleichsweise gering sein durfte, ist die Gesetzeserganzung bedeutsam fur die Wahrnehmung der besonderen historisch-moralischen Verpflichtungen gegenuber den Deutschen der ehemaligen Sowjetunion, deren Familien ein schweres Kriegsfolgenschicksal zu tragen hatten."
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