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  #234  
Старый 04.02.2011, 18:15
Ольга Дейнес
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Это я в ибее нашла, в "Rechtsportal";-)
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6. Muss ich als privater Verkaufer dem Kaufer ein Widerrufs- oder *Ruckgaberecht einraumen?
Nein. Als privater Verkaufer *unterliegen Sie nicht den Bestimmungen des Fernabsatzrechts (§§ 312b ff. BGB). *Sie sind daher gesetzlich nicht verpflichtet, dem Kaufer ein Widerrufs- oder *Ruckgaberecht einzuraumen. * *Sie haben aber die Moglichkeit, Ihren Kaufern freiwillig ein solches *Recht einzuraumen. Dabei konnen Sie die Bedingungen (Fristen, Kostentragung, *etc.) frei definieren.
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