Lilja das glaube ich Ihnen, dass er auf der Basis der Proze?kostenhilfe Sie nicht vertreten wollte, machen viele Anwalte ungern, weil die eben weniger bekommen, aber wie ich bereits geschrieben habe: die Rechtsanwaltsgebuhren werden nach dem RVG Gesetzt berechnet und deren Hohe ist von dem Gegenstandswert der Angelegenheit abhangig. Es hei?t aber nicht, dass der Anwalt pro Stunde 120,00 € bekommt (dafur musste er mit Ihnen eine schriftliche Zeithonorarabrechnung und Honorarvereinbarung treffen.) Ich denke wir reden uber eins und dasselbe, nur auf verschiedene Weise.
|