Normalerweise mussen ja alle Rechnungen von Rechtsanwalten vom Amtsgericht vom Rechtspfleger gepruft werden. Erst dann werden die Kosten an Sie weitergeleitet. Sonst kann der RA beliebig hohe Rechnung ja ausstellen. Rufen Sie beim Amtsgericht an, verlangen Sie ein Gesprach mit einem Rechtspfleger *und fragen Sie wie sollche Rechnungen kontrolliert konnen, Sie sind ein Laie in Rechstgeschichten.
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