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Старый 10.01.2010, 06:01
Irina Long
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Grundfreibetrag fur MinderjahrigeMinderjahrigen Hilfebedurftigen steht gema? § 12 II Nr. 1a SGB IIein bei der Vermogensanrechnung nicht zu berucksichtigenderGrundfreibetrag in Hohe von 3.100 Euro zu. Dies ist jedoch nur derFall, wenn das fragliche Vermogen eindeutig dem jeweiligen Kindzugeordnet werden kann, beispielsweise wenn ein Sparkonto auf den Namendes Kindes eroffnet und gefuhrt wurde. Eine Mitnutzung von nichtbeanspruchten Anteilen des Kindergrundfreibetrags durch volljahrigeMitglieder der Bedarfsgemeinschaft ist nicht moglich.
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