Ja und noch , sie soll sich weiter *uberall beschwerden...., ihr Mann ist doch kein Alkogoliker und Drogensuchtiger...., wenn man ihm seine elterliche Sorge entzieht auf Grund ihrer Beschwerden, * *Besuchszeiten werden ihm nieeeeeeeeeeeeeee entzogen, er hat das *Recht seine Kinder zu sehen..., wenn nicht, dann sollen sie die Frau verklagen.Wenn sie Wohngeld beziehen bekommen sie einen kostenlosen Rechtsanwalt. ( Nur fur Zukunft !!!!!) Hier mussen sie schneller handeln, bevor sie sich auf den Weg macht...
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