Lena Novak, Scheidungsantrag wird gesetzlich 4 Wochen vor der Beendigung des Trennungsjahres eingereicht und nicht fruher. Ihre Anwaltin kann den Antrag zwar fruher ins Gericht schicken, aber bearbeitet wird er trotzdem Spater. Was das Kind angeht, NIEMAND wird es Ihnen wegnehmen. Es muss schon was ganz schlimmes passieren, damit der Mutter das Kind weggenohmen wird.
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