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  #105  
Старый 22.09.2010, 08:44
Гренц
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Beste Antwort - Ausgewahlt vom Fragesteller * * * * * * * * * * * * * * *Da die alten Mietvertrage der heutigen Rechtsprechung, was die Renovierung angeht, in keinster Weise mehr standhalten, wird sie wohl nichts machen mussen.
Nach dem Gesetz hat der Mieter mit Schonheitsreparaturen oder Renovierungsarbeiten nichts zu tun. Der Vermieter ist hierfur verantwortlich. Allerdings sind die gesetzlichen Vorgaben nicht zwingend. Im Mietvertrag konnen Renovierungsarbeiten auf den Mieter abgewalzt werden. In bestimmten Fallen sind diese Klauseln unwirksam. Die Folge ist, Mieter mussen nicht renovieren, gleichgultig, wie lange sie in der Wohnung gewohnt haben.
***********.mieterbund.de/1032.html
Wenn ihr keinen rechtsgultigen Passus im Mietvertrag habt (wie ohne vorliegendem MV) gilt, dass der Wohnungseigentumer fur die Renovierung verantwortlich ist. Dies ist gesetzlich geregelt und kann nur innerhalb zulassiger Normen per Vertrag vom Vermieter auf den Mieter ubertragen werden. Siehe Link.
* * * * * *vor 1 Jahr
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