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Erbrecht
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15.07.2008, 23:32
Ильяс Кадык
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Es gibt drei Steuerklassen bei der Erbschaftsteuer, die gunstigte ist I., das sind Ehegaten, Kinder, Stief- und Enkelkinder, Eltern usw. nach dem alten Recht hatten Ehegaten einen freibetrag von 307.000,00, Kinder 205.000,00 usw.