Kindergeldanspruch
besteht fur volljahrige Kinder wenn
sie die Schule besuchen oder Lehre/Studium absolvieren.
oder ein freiwilliges soziales/Okologisches Jahr Leisten.einen sogenannten Freiwilligen Dienst Ableisten.
die ohne Ausbildungsplatz und ohne berufsqualifizierenden Abschluss sind.
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