а как же это: Folgende Personenkategorien sind von der Antragsbearbeitungsgebuhr befreit:
a) * enge Verwandte – Ehepartner, Kinder (auch Adoptivkinder), Eltern (auch Vormunde), Gro?eltern und Enkelkinder – von Burgern der Europaischen Union und Staatsangehorigen der Russischen Foderation, die auf dem Gebiet der Russischen Foderation bzw. eines Mitgliedstaates rechtma?ig wohnhaft sind;
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