Wenn man Einspruch gegen das Vollstreckungsurteil einlegt, dann findet eine ganz normale Gerichtsentscheidung statt. Wenn man gar nicht reagiert, dann kann die Summe einfach so vollstreckt werden..auch wenns unberechtigt ist.
Posowetuju 4esno goworja esli usche vollstreckungsbescheid prijdet..idti k adwokatu..soweti w forume tut to4no ne pomogut...
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