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  #1169  
Старый 22.04.2011, 00:07
Alla Stiv
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sorry und jetzt noch mal und ohne Formatangaben: alles gut und schon, aber wenn ein Einspruch/Widerspruch ohne Begrundung und ohne Hinweis, dass die Begrundung folgt, eingelegt wird, entscheidet die Behorde ausgehend von der Sachlage. Und wenn die Sachlage nicht zu Gunsten des Einspruchsstellers ist bzw. so auf den ersten Blick aussieht, was dann? Ich wurde die Begrundung angeben, evtl. nicht sofort, um Einspruchsfristen einzuhalten und mich mit einem RA zu beraten, aber in jedem Fall nachreichen.
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