LG Dusseldorf, Urteil vom 16.07.2008, Az. 12 O 229/08
§ 97 Abs. 1 UrhG
Das LG Dusseldorf hat in diesem Urteil klargestellt, dass der Nutzer eines ungesicherten WLAN fur Urheberrechtsverletzung haftet, die uber diesen Anschluss begangen wurden. Unerheblich sei, wer die Urheberrechtsverletzung letztendlich begangen habe, auch wenn der Inhaber nachweist, dass er und seine Familienangehorigen zum angegebenen Down-/Upload-Zeitpunkt nicht im Hause waren. Durch die Unterlassung einfachster Sicherungsma?nahmen habe er mit dem offenen WLAN-Anschluss eine Gefahrenquelle geschaffen, ohne die Urheberrechtsverletzungen nicht moglich gewesen waren.
Quelle: ************.filesharing-rechtsanwalt.de/
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