Jeder, der in Deutschland ERSTE Ausbildung macht und nicht mehr bei Eltern wohnt, hat Recht auf Berufsausbildungsbeihilfe, das ist nicht viel weniger als BAfog, aber man muss nichts zuruckzahlen. Die Fahrtkosten, Miete und Betreuung des Kindes (Kinder) werden auch berucksichtigt.
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