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Старый 20.01.2010, 05:05
Sandra Fili
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Hinter der fruhzeitigeren Einschulung verbunden mit zeitlich nach hinten verlegten Stichtagen stecken padagogische Konzepte und bestimmte bildungspolitische Absichten. Dies soll an den Beispielen Baden-Wurttemberg und Berlin kurz veranschaulicht werden.
In Baden-Wurttemberg werden zum einen alle Kinder schulpflichtig, die bis zum 30. September des laufenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollendet haben – das selbe gilt zum anderen auch fur alle Kinder, die bis zum 30. Juni des folgenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollenden und von den Eltern in der Grundschule angemeldet werden (§ 73 Abs. 1 S. 1 und 2 bw SchG, siehe auch unten Abschnitt II). Erklarte Zielsetzung dieser Regelungen sind unter anderem: Abbau der hohen Zuruckstellungsquote, Erhohung der Zahl der vorzeitigen Einschulungen und ein an den individuellen Voraussetzungen des Kindes orientierter
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