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  #48  
Старый 16.06.2009, 23:13
Олька Оля Оля-ля
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По умолчанию

Nebenverdienst
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Die Nebenbeschaftigung darf allerdings einen zeitlichen Umfang von 15 Stunden wochentlich nicht erreichen. Erreicht oder uberschreitet die Dauer der wochentlichen Arbeitszeit 15 Stunden, besteht wegen fehlender Arbeitslosigkeit kein Anspruch auf Arbeitslosengeld mehr. Gegebenenfalls ist eine erneute Arbeitslosmeldung erforderlich.
Sofern Sie eine Nebenbeschaftigung mit weniger als 15 Wochenstunden ausuben, wird Ihr Nebeneinkommen angerechnet. Dabei bleiben jedoch 165 Euro monatlich anrechnungsfrei.
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***.arbeitsagentur.de
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