Als geringfugig Beschaftigte haben Sie die gleichen Rechte wie ein Vollzeitbeschaftgte. Ihnen steht im Jahr ein Mindesturlaub in Hohe von 24 Werktage bzw. 20 Arbeitstage zu, wenn nichts Anderes im Arbeitsvertrag aufgefuhrt ist. Mit dem 31 Marz stimmt auch.
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