Halten Sie die Vorfalle schriftlich fest. Wenden Sie sich an Vereine wie LOA (Lernen ohne Angst) oder Kischuno (Kinder in Schulnot), und lassen Sie sich dort beraten. Psychische und korperliche Verletzungen des Kindes sollten Sie durch Arzte und Psychologen attestieren lassen. Die meisten offiziellen Beschwerden werden mangels Beweisen abgewiesen. Falls sich immer noch nichts andert, sprechen Sie bei der Schulbehorde vor, und reichen Sie Dienstaufsichtsbeschwerde ein. Meistens sind spatestens ab diesem Zeitpunkt die Fronten verhartet. Denken Sie uber eine Umschulung nach. Wenn Ihr Kind korperliche Gewalt erleidet, stellen Sie nach Rucksprache mit einem Anwalt Strafanzeige. Wenn Behorden Gutachten uber die Glaubwurdigkeit Ihres Kindes anfordern, lassen Sie das Kind nie allein mit einem Gutachter sprechen.
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