Pkw Steuerbefreiung fur Behinderte: * * * * * * * * * * * * * *Die Kfz Steuer Befreiung erhalten Schwerbehinderte, welche einen Ausweis mit orangefarbenem Flachenaufdruck besitzen. Es mussen allderdings die Merkzeichen 'H' (Hilflos), 'Bl' (Blind) oder 'aG' (au?ergewohnlich gehbehindert) enthalten sein. Weiterhin steuerbefreit sind Kriegsbeschadigte und andere Versorgungsberechtigte nach dem sozialen Entschadigungsrecht, denen bereits bei Inkrafttreten der Neuregelung am 01.06.1979 die Kfz Steuer erlassen war, und deren Behinderungsgrad (GdB, fruher MdE) wenigstens 50 % betrug.
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