Наталья,спасибпо за ссылку...,я вот самое важное скопировала....Wichtiger Hinweis:
Das Fahrzeug, fur das der Schwerbehinderte beantragt muss auf seinen Namen zugelassen sein.
Es kann nur fur ein Fahrzeug Steuererma?igung/-befreiung beantragt werden.
Es darf nur vom Schwerbehinderten selbst gefahren werden bzw. von einer anderen Person in seinem Beisein gefahren werden.
Ausnahmen von den drei obigen Punkten:
Fahrten in Zusammenhang mit den Transport des Behinderten wie z.B. Ruckfahrt ohne den behinderten Menschen von dessen Arbeitsstelle zu dessen Wohnung
Fahrt zum Arzt
Fahrten zum Einkauf fur den Behinderten
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