Unterhalt nur bei *UnterhaltstatbestandTrotzdem gibt es nachehelichen Ehegattenunterhalt, und zwar dann,wenn einer der Ehegatten einen der folgenden Unterhaltstatbestandeerfullt:
Wenn er ein Kind betreut, bekommt er BetreuungsunterhaltEr ist krank und bekommt deshalb Krankheitsunterhalt
Er ist zu alt, um noch Arbeit zu finden und bekommt daher Altersunterhalt
Er ist derzeit arbeitslos oder
Er macht eine Ausbildung, um Arbeit finden zu konnen, daher bekommt er Arbeitslosenunterhalt
Er kann zwar arbeiten, aber das, was er verdient, reichtnicht aus, um den Lebensstandard in der Ehe zu erreichen.dann bekommter Aufstockungsunterhalt
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