Fur Natalja Loginova
Berechnung der BeschaftigtenzahlBisher genoss ein Arbeitnehmer Kundigungsschutz nach dem KSchG, wenn er 6 Monate im Betrieb beschaftigt war und mehr als 5 Arbeitnehmer im Betrieb beschaftigt wurden. Seit dem 01.01.2004 gilt nun ein Schwellenwert von 10 beschaftigten Arbeitnehmern im Betrieb. Bei der Berechnung des Schwellenwerts mussen Sie auch Teilzeitbeschaftigte nach Dauer der vereinbarten Arbeitszeit anteilig berucksichtigen. Teilzeitbeschaftigte mit einer regelma?igen wochentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden sind mit 0,5 zu bewerten und bei nicht mehr als 30 Stunden mit 0,75. Auszubildende werden nicht mitgerechnet.
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