Die Uberwachung der gefahrenen Geschwindigkeit ist nicht allein Sache der Polizei. Durch Zustandigkeitsverordnungen der jeweiligen Bundeslander wurde vielen Kommunen diese hoheitliche Aufgabe ubertragen. ***********1.adac.de/Recht_und_Rat/Verkehrssuenden/verkehrsueberwachung/geschwindigkeitsueberwachung_komunen/default.asp?TL=2
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