An bayerischen weiterfuhrenden Schulen hei?en unangesagte Arbeiten „Stegreifaufgaben“. Laut der Schulordnung fur die Gymnasien in Bayern vom 23. Januar 2007 gehoren Stegreifaufgaben zu den kleinen schriftlichen Leistungsnachweisen. Sie werden nicht angekundigt und beziehen sich auf hochstens zwei unmittelbar vorangegangene Unterrichtsstunden; wie in allen schriftlichen Leistungsnachweisen darf aber auch Grundwissen abgefragt werden. Die Bearbeitungszeit soll zwanzig Minuten nicht ubersteigen...
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