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Старый 06.06.2009, 17:17
Denik
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Hilda Fischer, Sie schrieben vorher wg Kundigungsschutz. Mochte Sie darauf aufmerksam machen, da? Sie mit dem Grad der Behinderung "50" nicht automatisch von der Kundigung geschutzt. Sie mussen bei Ihrem zustandigen Arbeitsamt, oder jetzt auch Agentur fur Arbeit genannt, einen Gleichstellungsantrag stellen. Dieser wird von der Reha-Abteilung des Arbeitsamtes beareitet. Falls Sie dies bereits gemacht haben, wurde ich mich dann beim Personalrat wg Ihrer pers. Situation beraten lassen (falls Sie im einen Personal- bzw. Betriebsrat haben). Ansonsten die anwaltliche Beratung, wenn Sie eine Rechsschutzversicherung fur Arbeitsrecht haben. Es gibt auch in jeder Gemeinde ein Tag im Monat, an dem man kostenlose Beratung von einem Anwalt/bzw. Staatsanwalt bekommt. Meistens im Gerichtsgebaude. Sonst kann ich noch nachschauen, wo Sie sich kostenlos beraten lassen konnen.
Ich wunsche Ihnen ein schones sonniges Wochenende!
LG Natalie Denik
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