Wie sieht eine gultige Renovierungsklausel aus?
Grundsatzlich gilt: Der Vermieter ist laut Gesetz fur die Renovierungsarbeiten zustandig. Im Mietvertrag darf der Vermieter diese Pflicht aber auf den Mieter abwalzen. Allerdings darf dem Mieter nicht mehr aufgeburdet werden, als er „verwohnt“ hat. Zulassig ist etwa die Klausel: „Schonheitsreparaturen sind vom Mieter zu tragen.“ Oder: Der Vermieter verpflichtet den Mieter, „in der Regel“, „im Allgemeinen“ oder „ublicherweise“ etwa alle drei Jahre in Kuchen und Badern und alle funf Jahre in Wohn- und Schlafraumen Renovierungsarbeiten durchzufuhren Die Klausel zu Schonheitsreparaturen ist wirksam, wenn ein „weicher“ Fristenplan zu Grunde liegt. Durch solche Klauseln ist die Flexibilitat des Mieters gewahrleistet....
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