n) Hausmeisterkosten
Hierunter fallen Kosten fur Tatigkeiten, die typischerweise durch einen Hausmeister abgedeckt werden (z.B. Reinigung von Gehwegen und Zufahrten, Schneeraumen, Bedienung der Heizung etc.). Hier sollte auf etwaige Doppelabrechnungen geachtet werden (z.B. Gartenpflegekosten wenn der Hausmeister dies bereits ubernimmt).
o) Gemeinschaftsantennen
Sofern das Mietshaus uber eine Gemeinschaftsantenne oder einen gemeinsamen Breitbandanschluss verfugt fallen die Kosten fur Betriebsstrom, Wartung sowie etwaige Fernsehgebuhren unter die Betriebkosten. Bei gemieteten Anlagen wird zusatzlich der Mietzins mitberucksichtigt.
p) Wascheeinrichtungen
Sofern gemeinschaftliche Wascheeinrichtungen (Waschmaschinen, Trockner, Bugelautomaten) zur Verfugung stehen fallen Strom, Wasser sowie die Wartung unter die Betriebskosten.
q) Sonstige Betriebskosten
Die Gefahr bei derartigen Kosten liegt darin unterschiedlichste Zusatzkosten auf den Mieter abzuwalzen. Hier gilt jedoch, dass derartige Kosten Mietvertrag unmissverstandlich aufgefuhrt werden mussen.
Bei Betriebskosten muss beachtet werden, dass hier das Gebot der Wirtschaftlichkeit zum Tragen kommt, was jedoch nicht bedeutet, dass der Vermieter automatisch die jeweils billigste Variante wahlen muss. Die Kosten sollten aber dennoch einem Vergleich mit Durchschnittswerten standhalten.
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