Тема: Miete und Wohnen
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  #732  
Старый 16.11.2011, 22:36
Tania
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Folgende laufende Kosten werden zu den Betriebkosten gezahlt:
a) Heizkosten
Dieser Kostenblock stellt in der Regel den gro?ten Anteil an den Betriebkosten dar. Aufgrund des Umfangs werden Details zu den Heizkosten bzw. zur Heizkostenabrechnung in einer gesonderten Verordnung geregelt.
b) Kosten fur Warmwasserversorgung
Der genaue Umfang sowie Besonderheiten hierzu werden ebenfalls in der Heizkostenverordnung festgelegt.
c) Kosten verbundener Heizungs- und Warmwasserbereitungsanlagen
Die Hohe der abrechenbaren Kosten entspricht denen einer getrennten Anlage.
d) Kosten der Wasserversorgung
Hierzu gehoren nicht nur die Kosten des Wasserverbrauchs. Unter die Wasserversorgungskosten fallen auch Eichkosten, die Zahlermiete, Wartungskosten fur die Wasseraufbereitungsanlagen sowie Kosten fur den Betriebsstrom
e) Entwasserungskosten
Hierunter fallen die Kanalgebuhren.
f) Stra?enreinigung und Mullentsorgung
Der Vermieter ist bei der Mullentsorgung verpflichtet, die gunstigste Behaltervariante zu wahlen. Kosten fur die Sperrmullentsorgung sowie Bauschutt fahlen nicht hierunter.
g) Hausreinigungskosten
Unter den Kostenblock der Hausreiningunskosten fallen alle Aufwande, die durch die Reinigung von gemeinsam genutzten Gebaudeteilen (z.B. Treppenhaus oder Keller) anfallen. Einmalige Kosten fur die Ungezieferbekampfung oder Beseitigung von Schmierereien konnen nicht umgelegt werden.
h) Beleuchtungskosten
Stromkosten fur Beleuchtung des Au?enbereiches, sowie fur gemeinsam genutzte Gebaudeteile konnen umgelegt werden.
i) Fahrstuhlkosten
Die Aufwande fur den Betrieb eines Personenfahrstuhls zahlen zu den Betriebkosten. Insbesondere fallen hierunter Kosten fur den Betriebsstrom sowie Wartungs- und Instandhaltungskosten (z.B. TUV).
j) Gartenpflege
Kosten fur die Pflege des Gartens zahlen zu den Betriebkosten. Auch dann, wenn der Garten lediglich der Verschonerung dient und nicht von den Mietern genutzt werden darf. Sobald ein Garten komplett neu angelegt wird, konnen die Kosten jedoch nicht einfach uber die Betriebskosten umgelegt werden.
k) Kosten fur die Schornsteinreinigung
Sofern diese Kosten nicht bereits uber die Heizkostenabrechnung abgerechnet werden kann dies durch Umlage in den Betriebskosten erfolgen.
l) Offentliche Lasten
Insbesondere die Grundsteuer zahlt zu den Betriebskosten. Sofern sich im Gebaude jedoch auch noch Gewerbebetriebe befinden, ist besondere vorsichtig geboten da hier meist hohere Grundsteuerbetrage anfallen als bei einem Privathaushalt.
m) Versicherungskosten
Im Rahmen der Betriebskosten konnen folgende Versicherungen umgelegt werden. Feuer-, Sturm- und Wasserversicherung, Elementarversicherung, Glasversicherung, Haftpflichtversicherung fur das Gebaude, den Oltank sowie ggf. den Aufzug. Anderweitige, freiwillige Versicherungen mussen vom Vermieter getragen werden. Sofern Gewerbebetriebe angesiedelt sind, muss dies bei der Umlage der Versicherungspramien berucksichtigt werden.
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