Тема: Miete und Wohnen
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Старый 20.04.2011, 06:55
Лариса Гка
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Hallo allerseits, hab folgendes Problem:
Ich bin Ende MArz aus der Mietwohnung ausgezogen, bei Ubergabe gab?s nicht anzumangeln. Der Vermieter will von mir 130 € fur Boilerentkalkung von der Kaution abziehen, weil im Mietvertrag steht, dass die REGELMA?IGE Entkalkung auf Kosten des Mieters geht, Beim Einzug redete von 3 Jahren beim Auszug plotzlich von 2. Es soll angeblich auch im Mietvertrag bei Anmerkungen bei ihm sogar 3 Jahre stehen- was bei meinem Exemplar nicht der Fall ist. Laut Hersteller ist bei richtiger Anwendung und Insalation keine Entkalkung notwendig (liegt mir schriftlich vor).
Ich teilte den Vermieter dies schriftlich mit, mit der Aufforderung mir die ganze Summe auszubezahlen.
Als Antwort erhielte ich, dass eine ENtkalkung durchfuhren wird und aufgrund meines Verhalten (da ich ihm anscheinend umstande bereite) noch andere Reparaturennotwendigkeiten durchfuhren wird. Sodass ich erst nach allen Reparaturen das Geld bekommen werde (falls davon noch was ubrig bleibt)
Doch bei Ubergabe hatte er doch nichts bemangelt.. vvl hat ja der jetziger Mieter diese Schaden verursacht. Ein Ubergabeprotokoll-Durchschlag hat er mir nicht mitgegeben.
Jetzt wollte ich euch fragen, ob ich mich in Recht befinde und was man in dieser Situation am besten machen soll.

Gru?e Larissa
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