Тема: Miete und Wohnen
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  #257  
Старый 05.01.2011, 04:45
Ирэна Kмау
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einfach einbehalten durfen Sie die Miete nicht, Sie mussen folgendes befolgen:
Ihren Vermieter auf den Mangel (Mause sind ein Mangel) hinweisen, am besten schriftlich per Einschreiben mit Ruckschein, Ihrem Vermieter eine Frist lassen, damit dieser den Mangel beheben kann, sollte dann nichts passieren, konne Sie die Miete mindern:
Bei Mausen in der Wohnung darf die Miete gemindert werden. Darauf weist der Deutsche Mieterbund (DMB) in Berlin hin. Das Amtsgericht Koln zum Beispiel habe 30 Prozent Mietminderung wegen zahlreicher Mause in der Wohnung fur angemessen gehalten (Az.: 209 C 520/02).
Mauseplage in der Wohnung die Miete im Extremfall auf null gekurzt werden. Sogar eine fristlose Kundigung kommt in Betracht, entschieden die Amtsgerichte Brandenburg (Az.: 32 C 520/00) und Berlin-Tiergarten (Az: 6 C 177/96).
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