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:
Miete und Wohnen
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77
27.09.2008, 01:37
Leeda
Guest
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Tatjana,
die neuen Hausbesitzer konnen Ihnen den Mietvertrag kundigen wegen "Eigenbedarf" aber die mussen die entsprechenden Kundigungsfrist beachten. Sie konnen sich beim Mieterschutzverein oder beim Anwalt uber Ihre Rechte informieren.