Тема: Miete und Wohnen
Показать сообщение отдельно
  #32  
Старый 05.06.2008, 08:39
Александр Фишэ
Guest
 
Сообщений: n/a
По умолчанию

"1Leistungen
fur Unterkunft und Heizung werden in Hohe der tatsachlichen
Aufwendungen erbracht, soweit diese angemessen sind. 2Erhohen sich nach
einem nicht erforderlichen Umzug die angemessenen Aufwendungen fur
Unterkunft und Heizung, werden die Leistungen weiterhin nur in Hohe der
bis dahin zu tragenden Aufwendungen erbracht. .............."
abs. 2
"1Vor Abschluss eines
Vertrages uber eine neue Unterkunft soll der erwerbsfahige
Hilfebedurftige die Zusicherung des fur die Leistungserbringung bisher
ortlich zustandigen kommunalen Tragers zu den Aufwendungen fur die neue
Unterkunft einholen. 2Der kommunale Trager ist nur zur Zusicherung
verpflichtet, wenn der Umzug erforderlich ist und die Aufwendungen fur
die neue Unterkunft angemessen sind; der fur den Ort der neuen
Unterkunft ortlich zustandige kommunale Trager ist zu beteiligen."
Ответить с цитированием