Die gesetzlich gesteckte Grenze fur die maximal leistbare Wochenarbeitszeit liegt bei 48 Stunden. Prinzipiell ergibt sich daraus fur Arbeitgeber die Moglichkeit, scheinbar vollig unabhangig von der vertraglich festgelegten Arbeitszeit, Uberstunden bis zu dieser Grenze anzuordnen. Wenn es dann im Vertrag noch hei?t, dass Uberstunden mit dem Gehalt abgegolten seien, dann gibt es nicht einmal (weder finanziellen noch zeitlichen) Ausgleich dafur.
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