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  #13575  
Старый 02.02.2012, 08:21
Даша Самат
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Nachmieter
Der Mieter, der vorzeitig aus seinen Zeitmietvertrag aussteigen will, aber kein Sonderkundigungsrecht hat, kann versuchen, einen Nachmieter zu stellen.
Das ist zulassig, wenn im Mietvertrag eine sogenannte Nachmieterklausel enthalten ist. Das ist die Ausnahme.
Ohne Nachmieterklausel darf der Mieter nur dann ausnahmsweise einen Nachmieter stellen, wenn es fur ihn unzumutbar ware, noch langere Zeit am Vertrag festgehalten zu werden. Das ist der Fall,

wenn der Mieter berufsbedingt gezwungen ist, einen Ortswechsel vorzunehmen;
wenn der Umzug ins Alters- oder Pflegeheim notwendig wird;
wenn der Mieter heiraten will oder wenn sich Familiennachwuchs angekundigt hat und die Wohnung deshalb zu klein wird.
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