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  #8018  
Старый 20.09.2011, 04:58
Евгения I
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ответила другу Елена Самсонова *( Массон )
Also, erstens kann die Oma eine Strafanzeige gegen Sie erstatten. Sollte eine (fahrlassige) Korperverletzung/Gesundheitsschadigung vorliegen, kommt es evt. zu Schadensersatzanspruchen in Form von Schmerzensgeld. Unabhangig davon, ob die Oma eine Strafanzeige erstattet, kann auch die Staatsanwaltschaft ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen Sie einleiten. Es liegt dann im Ermessen des zustandigen Staatanwaltes, ob das Verfahren gegen Sie eingestellt wird (mit oder ohne Auflage (z.B. Geldbu?e)) oder eine Klage erhoben wird. Eine Klage wird aber nur dann erhoben, wenn die Strafverfolgung im offentlichen Interesse liegt (d.h. wenn Sie z.B. unter Alkoholeinfluss gefahren sind, Uberfahren bei Rotlicht, Stopp-Schild nicht beachtet).В общем, бояться Вам особо нечего. Скорее всего обойдется простым штрафом, учитывая, что бабушка на Вас в суд подавать не собирается.
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