Olesya, also den Aufhebungsvertrag jetzt unterschreiben wurde ich an Ihrer Stelle auf gar keinen Fall!!!! Ich wurde an Ihrer Stelle das Jahr 2013 abwarten und wenn der Betrieb immer noch rote Zahlen schreibt, dann MUSS der Betrieb Sie aber trotzdem wieder aufnehmen, hat ABER das RECHT das zwischen Euch bestehende Arbeitsverhaltnis ordnungsgema? (mit 3 Monaten im voraus) zu kundigen. Zahlung einer Aufbindung hangt von der Betriebszugehorigkeit, von der Anzahl der Beschaftigten im Betrieb usw. Solange Sie aber noch auf Papier im Arbeitsverhaltnis stehen, sind Sie in der Krankenversicherung weiter versichert und auch in der Rentenversicherung ebenfalls wird die Zeit angerechnet usw.. Au?erdem haben Sie dann eine Kundigung bekommen und haben Anspruch auf ihr volles Arbeitslosengeld.
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