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  #7528  
Старый 29.08.2011, 08:45
Tania
Guest
 
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Eine Beleidigung ist eine Straftat und keine Ordnungswidrigkeit (da wird Bu?geld gezahlt, an die Staatskasse).
Anwalt fragen, wegen Schadensersatz - Zivilklage nach BGB...
Das kommt auf den Einzelfall und die Umstande an.
Bei einem Polizisten wird das teuer, unter Freunden so ab 200 €...
Entscheidend ist: Wer wurde beleidigt?
Wie war der Zusammenhang (Streit?)?
Wie viel verdient der Beleidiger? - Spielt
fur die Strafzumessung auch eine Rolle.
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Geldstrafe wegen Beleidigung
Es gibt keine festen Betrage fur "die" Beleidigung. Die Geldstrafe richtet sich danach, wer in welcher Situation beleidigt wurde und wie die personlichen Einkommensverhaltnisse des Beleidigenden sind. Dabei ist die Beleidigung von Politessen oder Polizisten besonders teuer, weil sie die Staatsgewalt verkorpern.
Beleidigung einer Politesse:
"Krankhaft Dienstgeil " 800,- Euro
"******** " 1.800,- Euro
"Fieses Miststuck " 2.500,- Euro
Beleidigung eines Polizisten:
Zunge rausstrecken 300,- Euro
"A-Zeichen " 750,- Euro
"Vogel zeigen " 1.000,- Euro
"Stinkefinger " 4.000,- Euro
"Sie Schwein " 200,- Euro
"Du Schwein" 2.000,- Euro
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