Alles, was sonst noch lange aufgehoben werden muss
Folgende Dokumente sollten Sie grundsatzlich mindestens 30 Jahre aufheben:
Bankunterlagen, wie z.B.
Spar- und Darlehensvertrage, Depotauszuge und Kreditunterlagen (mindestens
30
Jahre aufbewahren)
Urteile, Mahnbescheide, Prozessakten (grundsatzlich 30 Jahre lang aufbewahren)
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