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  #6730  
Старый 04.08.2011, 06:54
Юрий и Юмия
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Nunmehr ist die Leistung fur den Schulbedarf Bestandteil des neuen Bildungs-und Teilhabepakets.Daher ist die Auszahlung nicht mehr Aufgade der Familienkasse,sondern Angelegenheit der zustandigen Stelle fUr die Bildungs-und Teilhabeleistungen in Ihrer Kommune
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