Die regelma?ige tagliche Ruhezeit umfasst mindestens 11 Stunden. Dauert sie mindestens 9, aber keine 11 Stunden, handelt es sich um eine reduzierte tagliche Ruhezeit. Der Fahrer muss innerhalb jedes 24-Stunden-Zeitraumes eine tagliche Ruhezeit einlegen. Der 24-Stunden-Zeitraum braucht nicht mit dem Kalendertag identisch zu sein. Die tagliche Ruhezeit kann dreimal zwischen zwei wochentlichen Ruhezeiten auf 9 Stunden verkurzt werden, ohne dass die verkurzte Zeit nachgeholt werden musste. Die ungekurzte tagliche Ruhezeit kann in zwei Teilen genommen werden („splitting“), wobei der erste Teil einen ununterbrochenen Zeitraum von mindestens 3 Stunden und der zweite Teil einen ununterbrochenen Zeitraum von mindestens 9 Stunden umfassen muss. Die Einhaltung dieser Reihenfolge ist verbindlich.
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Пока не наступит завтра, ты не поймешь, как хорошо тебе было сегодня.
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