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  #5543  
Старый 10.06.2011, 00:59
maria Lihmo
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Kinderreisepasse:
- Fur Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr wird ein Kinderreisepass ausgestellt.
- Der Antrag muss von einem Erziehungsberechtigten unterzeichnet werden. Die Anwesenheit des Kindes oder Jugendlichen ist zwingend erforderlich.
- Kinderreisepasse werden seit dem 01.11.2005 nur noch mit Bild ausgestellt. Dies gilt fur jedes Alter, auch fur Neugeborene und Sauglinge. Die Bilder mussen den Anforderungen fur biometrietaugliche Passbilder genugen, die seit dem 01.11.2005 gestellt werden (Bestimmungen siehe unten). Auch Korpergro?e und Augenfarbe werden eingetragen.
- Die Ausstellungsgebuhr betragt 13,00 €.
- Die Ausstellung erfolgt in der Regel sofort, kann aber je nach Zahl der Antragstellung bis zu zwei Tagen dauern.
- Der Kinderreisepass wird in der Regel fur eine Gultigkeitsdauer von 6 Jahren ausgestellt,
maximal jedoch bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres. Eine Verlangerung bis zum Tag vor der Vollendung des 12. Lebensjahres ist moglich, jedoch nur, wenn der Kinder- reisepass noch nicht abgelaufen ist.
- Das Aktualisieren des Lichtbildes ist auch wahrend der laufenden Geltungsdauer moglich und empfiehlt sich besonders vor Reisen au?erhalb Europas.
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