Nach deutschem Recht erhalten im Inland beschaftigte Arbeitnehmer im Falle der Insolvenz (fruher: Konkurs) ihres Arbeitgebers ein so genanntes Insolvenzgeld (fruher: Konkursausfallgeld) zum Ausgleich ihres ausgefallenen Arbeitsentgeltes.Insolvenzgeld wird von der Bundesagentur fur Arbeit gezahlt und von den Arbeitgebern durch Zahlung einer Umlage finanziert.
__________________
Пока не наступит завтра, ты не поймешь, как хорошо тебе было сегодня.
|