Der "ARD Ratgeber Recht" berichtete am 13.9.2008 uber einen Fall, in dem eine Mutter ihrer Tochter ein Paket zuschickte, das 3 Stockwerke hoher abgegeben wurde und dann verschwand. Mit Verweis auf Ziffer 2.4. AGB lehnt das Unternehmen eine Haftung kategorisch ab. Zu Unrecht, wie ARD-Ratgeber Recht bei genauem Hinsehen feststellte. Denn die Klausel erlaubt Hermes die Abgabe nur an „unmittelbare“ Nachbarn des Adressaten.
Ein kleiner Unterschied mit gro?er Wirkung, erklarte Rechtsanwalt Carsten Fohlisch, Autor hier im Shopbetreiber-Blog im ARD Ratgeber Recht:
„In unmittelbarer Nachbarschaft liegen die direkt angrenzenden Wohnungen, aber ganz sicher nicht eine Wohnung drei Stockwerke uber dem Adressaten“, so Fohlisch. „Gemessen an seinen eigenen AGB hatte das Unternehmen daher hier den Schaden ersetzen mussen.“
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